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ABB S4/S4C/S4C+ Мотори - ABB S4/S4C/S4C+ Мотори

ABB S4/S4C/S4C+ Мотори - ABB S4/S4C/S4C+ Мотори

Reparatur, Austausch & Ersatz für ABB Robotersysteme und ABB IRC5 & S4 Pendants Seit Anfang 2018 bieten wir Ihnen generalüberholende Reparaturen sowie Austauschteile und Ersatzteile für Roboter-Bedienhandgeräte der Produktreihen IRC5, IRC5P, S4, S4+, S4C+, S4P sowie S4P+ des Herstellers ABB an. Ab sofort bieten wir Ihnen unsere umfassenden Serviceleistungen auch für alle ABB-Baugruppen (Antriebe, IPCs, Netzteile, Motoren, Kabel uvm.) aus dem Bereich der Robotersteuerungselektronik folgender Baureihen an: • S2 / S3 • S4 / S4C / S4C+ • S4P / S4P+ • IRC5 Neben der Verwendung von vom Hersteller oder Gesetzesgeber zugelassenen Bauteile testen wir die generalüberholten ABB Bedienhandgeräte und ABB Robotersysteme mit originalen IRB ABB-Robotern unter Bedingungen, die Ihrem realen Arbeitsumfeld entsprechen. Damit können wir Ihnen auch hier 24 Monate Gewährleistung* auf die komplette ABB Baugruppe geben.
JobCar

JobCar

Mit dem Konzept „JOB-CAR“ ist der Arbeitgeber vor den üblichen Problemen, die mit einem Leasingvertrag und der arbeitsvertraglichen Überlassungsvereinbarung verbunden sind, geschützt. Der Arbeitgeber ist von der Halterhaftung und allen Kostenrisiken befreit. Die Bilanzierungspflicht gemäß IFRS 16 entfällt. Die Abwicklung von Schadensfällen sowie die Abrechnung der Wartungskosten und des Kraftstoffverbrauchs erfolgt direkt zwischen AMS und Arbeitnehmer. Die Vorteile auf einen Blick: -keine Halterhaftung des Arbeitgebers -keine Leasingverpflichtung des Arbeitgebers -keine Abwälzung der Sach- und Preisgefahr -keine arbeitsrechtlichen Risiken -keine Kosten bei Beendigung des Entgeltanspruchs -keine Mehrkosten bei vorzeitiger Vertragsbeendigung -keine Bilanzierungspflicht gemäß IFRS 16 -keine CO2-Bilanzierungspflich gemäß Scope 3 Firmen- oder Dienstwagen für alle Mitarbeiter? Mit unserem Leasingkonzept für JobCar und einer Gehaltsumwandlung ist das kein Problem. Der Arbeitgeber zieht die Leasingraten, die er an AMS zahlt, vom Brutto-Gehalt des Arbeitnehmers ab. Ist kein Gehaltsabzug möglich, entfallen die Leasingraten. Der Arbeitgeber wird niemals nachbelastet. Auch nicht bei erhöhter Abnutzung bzw. Fahrleistung, bei Schäden oder bei vorzeitiger Vertragsbeendigung bzw. Rückgabe. Die Abwicklung von Störfällen erfolgt allein zwischen AMS und Arbeitnehmer.